Versicherungsvermittlung

Versicherungsvermittlung (insurance procuration)

In Deutschland dürfen an heimische Kunden nur Versicherungsverträge solcher Gesellschaften vermittelt werden, die eine Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäftes besitzen. Jedoch wurden allein im ersten Halbjahr 2003 etwa 10 000 Lebensversicherungsverträge vermittelt, die dieser Vorschrift nicht genügen. ­
Siehe Underground Banking, Versicherungs-Zweitmarkt, Winkelmakler.
Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S.75, Jahresbericht 2006 der BaFin, S.81 (die Versicherungsvermittlung ist zu einem erlaubnispflichtigen Gewerbe geworden; EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie).

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