Versicherungsvertrag

Versicherungsvertrag (insurance contract)

Besondere Form eines Finanzkontrakts. Im Grunde handelt es sich dabei um einen Risikotransfer. Der Versicherte (Risikoverkäufer; risk seller) überträgt sein Risiko auf den Kontraktpartner, den Risikokäufer (risk assumer; risk taker) und bezahlt hierfür eine Versicherungsprämie. ­
Siehe Abschlussgebühr, Finanzkontrakt, Risiko, Versicherung, Versicherungswert. ­
Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S.83 (Gesetzentwurf zur Reform des Versicherungsvertragsrechts: Darlegung des Inhalts im einzelnen).

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