Versteigerer

Versteigerer (auctioneers)

Wer Gegenstände gewerbsmässig vergantet (auktioniert: an den Meistbietenden zum Verkauf zuleitet), hat gemäss § 14 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz [GwG]) aus dem Jahr 1993 interne Vorkehrungen zu treffen, dass er nicht zur Geldwäsche missbraucht werden kann.

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