Verwaltungsaufwendungen

Verwaltungsaufwendungen (administrative expenditure)

Bei Banken im wesentlichen die Posten ­ Sachaufwand, ­ Aufwendungen für externe Dienstleistungen sowie ­ Abschreibungen auf Sachanlagen (property, plant and equipment). - Die Personalkosten werden in der Regel nicht dem Verwaltungsaufwand zugerechnet. ­
Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2006, S.15 ff. (detaillierte Aufstellungen für deutsche Institute seit 1999).

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