Verwaltungskosten

Verwaltungskosten

Alle Kosten im Sinne der Kosten- und Leistungsrechnung, die zur Verwaltung (im Sinne von Lagerung, Abschreibung usw.) herangezogen werden, nennt man Verwaltungskosten.

Da diese Kosten nicht einem Produkt direkt zugeordnet werden können, sind sie hinsichtlich ihrer Gattung immer als Gemeinkosten zu werten und werden anteilig auf die Produkte umgelegt.

0 mal gesucht, 1346 mal gelesen