Verwarnung

Verwarnung (warning)

Mittel der Aufsichtsbehörde in Form einer offen ausgesprochenen Rüge im Falle von minderen Ordnungswidrigkeiten bzw. Fehlverhalten. Verwarnt werden immer einzelne Personen; was in der Regel dazu führt, dass diese von den interen Aufsichtsorganen (Verwaltungsrat, Aufsichtsrat) abberufen werden. Die Bundesantalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann auch unmittelbar die Abberufung der gerügten Personen verlangen. Verwarnt wurden in den letzten Jahren in Deutschland vor allem Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer in Sparkassen und Genossenschaftsbanken. ­
Siehe Bussgeld, Sonderprüfung.
Vgl. die jeweiligen Jahresberichte der BaFin unter der Rubrik des jeweiligen Bankentyps und der Finanzdienstleister.

0 mal gesucht, 198 mal gelesen