Volatilität, implizite
Volatilität, implizite (implicit volatility)
Messgrösse für die erwartete Standardabweichung (bezogen in der Regel auf die jahresdurchschnittliche prozentuale Veränderung) von Finanzprodukten allgemein und Optionsprämien im besonderen. Sie lässt sich im letzteren Fall errechnen aus vertragsmässig festgelegten Grössen (Laufzeit und Ausübungspreis) einerseits und marktabhängiger Grössen (Zinsen und Kassakurs des Basiswertes) andererseits sowie der (nicht unmittelbar beobachtbaren) erwarteten Varianz des Basiswertes. Dies macht die implizite Volatilität aus. Sie gilt als Mass für die von den Marktteilnehmern erwartete relative Schwankungsbreite des unterliegenden Wertpapiers über die Laufzeit der Option bzw. als Indikator für die Unsicherheit der Marktteilnehmer über die kurzfristige Entwicklung an den jeweiligen Finanzmärkten.
Siehe Erwartungen, Option, Zinsvolatilität, implizite.
Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2001, S.34 ff., Monatsbericht der EZB vom Mai 2002, S.14 f., Monatsbericht der EZB vom Juli 2003, S.18 ff., Monatsbericht der EZB vom Dezember 2004, S.48 f., Jahresbericht 2004 der EZB, S.34 ff., Monatsbericht der Deutschen Bunesbank vom September 2005, S.61 ff. (Volatilitätsmuster und deren Erklärung mit Übersichten und Formeln), Monatsbericht der EZB vom Dezember 2005, S.30 ff. (mit zahlreichen Vergleichen), Monatsbericht der EZB vom November 2006, S.43 (Rendite- Abstände von Unternehmens-Anleihen in Abhängigkeit von der impliziten Volatilität).
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