Vor-Ort-Prüfung
Vor-Ort-Prüfung (supervisory review process, SRP)
Kontrolle der Geschäfte eines Instituts durch die Aufsichtsbehörde mit dem Ziel, die Einhaltung der vorgeschriebenen Bestimmungen über das Risiko-Management zu überwachen; nach Basel-II vorgeschrieben. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in bestimmten Verdachtsfällen zu einer Vor-Ort-Prüfung befugt und nimmt diese Berechtigung auch selbst oder durch von ihr beauftragte Wirtschaftsprüfer wahr.
Siehe Zwölf-Felder-Risikomatrix.
Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S.67, S.74 f. (Ergebnisse der Risikoklassifizierung), S.113 (die BaFin kann festlegen, welche Prüfungsgegenstände bei der Jahresabschlussprüfung besonders zu berücksichtigen sind) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.
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