Vorgeschichte, komplexe finanztechnische
Vorgeschichte, komplexe finanztechnische (complex financial history)
Begriff aus dem Prospektrecht der EU; angesprochen sind damit Emittenten, die dem Anleger eine klare Transparenz ihrer geschäftlichen Lage verunmöglichen.
Siehe Prospekt-Rechtssetzung der EU.
Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S.33 f. (Erläuterung der bezüglichen Verordnung der EU vom März 2007)
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