Vorgeschichte, komplexe finanztechnische

Vorgeschichte, komplexe finanztechnische (complex financial history)

Begriff aus dem Prospektrecht der EU; angesprochen sind damit Emittenten, die dem Anleger eine klare Transparenz ihrer geschäftlichen Lage verunmöglichen. ­
Siehe Prospekt-Rechtssetzung der EU. ­
Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S.33 f. (Erläuterung der bezüglichen Verordnung der EU vom März 2007)

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