Waisengeld auch Waisenrente

Waisengeld auch Waisenrente (orphan pecunary aid)

Heute Zahlung zur Sicherung des Lebensunterhalts von unmündigen Kindern gemäss ­ der jeweiligen staatlichen Sozialgesetzgebung bzw. ­ aufgrund privater Versicherungsverträge (Lebensversicherung). ­
Früher (geldliche) Unterhaltsleistung an Kinder, deren Eltern verstorben und nicht von nahen Angehörigen (Grosseltern, nahe Verwandte) versorgt werden konnten; die Beträge wurden ehedem meistens von der Kirchengemeinde, von der Ortsgemeinde oder (soweit es sich um Elternlose aus einer Handwerkerfamilie handelte) auch von einer Zunft aufgebracht. ­
Siehe Lehrgeld, Witwengeld, Zunftgeld.

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