Wechselkredit

Wechselkredit (credit on bills of exchange)

Bei der Bank: allgemein die Einräumung eines Kredits, der durch Wechsel gesichert ist. ­
Im Verkehr mit der Zentralbank: das Einreichen von diskontierten Wechseln seitens einer Bank gegen die Bereitstellung von Zentralbankgeld. - Im Eurosystem ist zwar das kreditpolitische Mittel der Diskontpolitik nicht vorgesehen. Es darf jedoch die Deutsche Bundesbank im Rahmen der Kategorie-2-Sicherheiten zur Unterlegung von Zentralbankkrediten weiterhin Wechsel zulassen. Dabei genügen zwei Unterschriften (wobei eine das einreichende Kreditinstitut zu leisten hat); die maximale Restlaufzeit kann bis zu sechs Monaten betragen; der Wechsel muss nicht mehr auf Warenlieferungen oder Dienstleistungen beruhen ("guter Handelswechsel"). Die stoffliche Übergabe der Wechsel bei der zuständigen Filiale der Deutschen Bundesbank ist allerdings noch weiterhin erforderlich. ­
Siehe Diskontierung, Diskontsatz, Kategorie-2-Sicherheit, Notenbankfähigkeit.

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