Werksparkasse

Werksparkasse (employees savings bank)

Der Betrieb des Depositengeschäftes, wenn ­ der Kreis der Einleger überwiegend aus Bediensteten eines Unternehmens besteht und ­ nicht sonstige Bankgeschäfte betrieben werden, die den Umfang dieses Einlageschäftes übersteigen. In Deutschland sind solche Institute gesetzlich verboten.

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