Werksparkasse
Werksparkasse (employees savings bank)
Der Betrieb des Depositengeschäftes, wenn der Kreis der Einleger überwiegend aus Bediensteten eines Unternehmens besteht und nicht sonstige Bankgeschäfte betrieben werden, die den Umfang dieses Einlageschäftes übersteigen. In Deutschland sind solche Institute gesetzlich verboten.
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