Wertpapier-Nebendienstleistungen

Wertpapier-Nebendienstleistungen (non-core investment services)

Nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen in Deutschland umfasst dies ­ die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren, sofern nicht das Depotgesetz anwendbar ist, die Gewährung von Krediten oder Darlehen zwecks Durchführung von Wertpapierdienstleistungen durch den Darlehensgeber und ­ bestimmte Arten von Devisengeschäften oder Devisentermingeschäften, die in Zusammenhang mit einer Wertpapierdienstleistung stehen; vgl. auch die Aufzählung in § 3a WpHG. Die Beratung bei der Anlage von Wertapieren aller Art ist seit 2006 eine Wertpapierdienstleistung. - Die Kontrolle sämtlicher einschlägigen Geschäfte obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die bezügliche Richtlinien in Anlehnung an das EU-Recht sowie an internationale Vereinbarungen herausgibt.
Siehe Kunden.

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