Wertpapier-Nebendienstleistungen
Wertpapier-Nebendienstleistungen (non-core investment services)
Nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen in Deutschland umfasst dies die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren, sofern nicht das Depotgesetz anwendbar ist, die Gewährung von Krediten oder Darlehen zwecks Durchführung von Wertpapierdienstleistungen durch den Darlehensgeber und bestimmte Arten von Devisengeschäften oder Devisentermingeschäften, die in Zusammenhang mit einer Wertpapierdienstleistung stehen; vgl. auch die Aufzählung in § 3a WpHG. Die Beratung bei der Anlage von Wertapieren aller Art ist seit 2006 eine Wertpapierdienstleistung. - Die Kontrolle sämtlicher einschlägigen Geschäfte obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die bezügliche Richtlinien in Anlehnung an das EU-Recht sowie an internationale Vereinbarungen herausgibt.
Siehe Kunden.
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