Wertpapier
Wertpapier
Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Eine Urkunde dient der Sichtbarmachung und als Nachweis eines Rechtes. Vor allem in der Übertragbarkeit liegt der Charakter des Wertpapiers. Ohne eine Urkunde kann das darin verbriefte Recht nicht geltend gemacht werden.
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