Wertpapierdienstleistungs-Unternehmen

Wertpapierdienstleistungs-Unternehmen (investment services enterprises)

Darunter verstehen die Aufsichtsbehörden Firmen mit einem oder mehreren der folgenden Geschäftsbereiche: ­ das Finanzkommissionsgeschäft: die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren oder Derivaten im eigenen Namen für fremde Rechnung, ­ den Eigenhandel für andere: die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren oder Derivaten im Wege des Eigenhandels für andere, ­ die Abschlussvermittlung: die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren oder Derivaten im fremden Namen für fremde Rechung, ­ die Anlage-Vermittlung: die Vermittlung oder der Nachweis von Geschäften über die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren oder Derivaten; seit 2006 gehört auch die Anlageberatung dazu, ­ das Emissions-Übernahmegeschäft: die Übernahme von Wertpapieren oder Derivaten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien und ­ die Finanzportfolioverwaltung: die Verwaltung einzelner in Wertpapieren oder Derivaten angelegter Vermögen für andere mit einem Entscheidungsspielraum. - Unternehmen mit diesen Geschäftsbereichen bedürfen einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, deren besonderen Überwachung sie auch unterliegen. ­
Siehe Arranger, Kunden, Prüfung, mangelfreie. ­
Vgl. § 2, Abs. 3 WpHG sowie Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S.10 f., Jahresbericht 2004 der BaFin, S.

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