Wertpapiere, qualifizierte

Wertpapiere, qualifizierte (qualified securities)

Begriff des deutschen Rechtes und in § 20 KWG aufgezählt, nämlich ­ Schuldverschreibungen, ­ die unbedingt rückzahlbar und im Falle der Insolvenz oder Liquidation des Emittenten nicht nachrangig zu bedienen sind, ­ für die an einer Börse täglich ein Börsenpreis fesegestellt wird, sowie ­ Aktien, die in einen gängigen Aktienindex einbezogen sind.

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