Widerrufsrecht

Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht gibt einem Vertragspartner die Möglichkeit, sich von einem bereits geschlossenen Vertrag zu lösen. Dabei handelt es sich um eine Ausnahme von dem Grundsatz der Privatautonomie, wonach Verträge normalerweise für beide Seiten bindend sind.

Im Deutschen Recht gibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aus Gründen des Verbraucherschutzes dem privaten Kunden (nicht dem Unternehmer) bei verschiedenen Vertragsarten ein Widerrufsrecht:

* Haustürgeschäft (§ 312 BGB),
* Fernabsatzvertrag (§ 312b und § 312d BGB),
* Teilzeit-Wohnrechtevertrag (§ 481 und § 484 BGB), siehe dazu Ferienwohnrecht,
* Verbraucherdarlehensvertrag, (§ 491 und § 492 BGB) und
* Ratenlieferungsvertrag (§ 505 BGB);
* sowie außerhalb des BGB beim Fernunterrichtsvertrag (§ 4 des Fernunterrichtsschutzgesetzes ).

Die in allen Fällen gleichen Grenzen des Widerrufsrechts sind geregelt in § 355 BGB.

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