Wohngeld

Wohngeld (housing subsidy)

Allgemein eine öffentliche Beihilfe zur Bestreitung der Ausgaben für Wohnraum, als Mietzuschuss (an den Mieter) oder als Lastenzuschuss (an den Vermieter) bezahlt. ­
Zusätzlich zum Gehalt (vor allem der öffentlich Bediensteten) bezahltes Entgelt, früher im allgemeinen aufgrund der Teuerungsunterschiede nach Ortsklassen gestaffelt (Ortszuschlag). ­
Umgangssprachliche (juristisch nicht richtige) Bezeichnung für das Hausgeld. ­
Siehe Real Estate Investment Trust, Wohneigentum, Zwei-Säulen-Prinzip.
Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2006, S.72, S.77 (Wohngeld-Zahlungen in Deutschland in den letzten Jahren).

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