Zahlmeister

Zahlmeister (purser; paymaster)

Im heutigen allgemeinen Sprachgebrauch die für den Zahlungsverkehr sowie für die sichere Aufbewahrung von Wertsachen (in einem Depot) auf einem Seeschiff (Fahrgastschiff) zuständige Person. ­
Beim Militär der Geldverwalter (Kassenwart), dessen Aufgabe vor allem in der Bereitstellung von Zahlungsmitteln zur Beschaffung des notwendigen Bedarfs einer Heereseinheit liegt; früher auch Pfennigmeister genannt. ­
In Vereinen manchmal Bezeichnung für die Person, welche das Vereinsvermögen verwaltet (Schatzmeister, Säckelmeister). ­
Im übertragenen Sinne derjenige (Deutschland), welcher die grössten finanziellen Lasten in einer Gemeinchaft (der EU) zu tragen hat.
Siehe Juste-Retour-Prinzip.

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