Zentralbank

Zentralbank (central bank)

In einem Währungsgebiet gesetzlich errichtete Institution ­ mit dem alleinigen Recht zur Ausgabe von Banknoten (Zahlungsmittelversorgung; in der Regel entfallen um die 60 Prozent der Gesamtkosten einer Zentralbank auf dieses Geschäftsfeld), die gleichzeitig auch Träger der Geldpolitik des entsprechenden Gebietes ist (Zahlungsmittelregulierung; diese Aufgaben verursachen bei der EZB etwa 10 Prozent der Kosten) und die in der Regel ­ auch wissenschaftliche Beratung für Öffentlichkeit allgemein und für die Träger der Wirtschaftspolitik im besonderen leistet; hier hat die Zentralbank den Banken und ihren Verbänden die geschäftspolitische Objektivität voraus, den Ministerien die politische Neutralität und den wissenschaftlichen Instituten die Marktnähe. - Die Zentralbank steht somit im Mittelpunkt (im Zentrum) des monetären Ablaufgeschehens in einer modernen Tauschwirtschaft. Sie ist folglich ihr weitest reichendes Funktionsglied; denn die Ordnung des gesellschaftlichen (nicht nur des wirtschaftlichen!) Lebens gesamthaft beruht auf der Bewahrung der Massstabseigenschaft des Geldes und auf dem Funktionieren des Zahlungssystems. ­
Siehe Aktivismus, zentral-

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