Mühl(en)geld1 Früher von den gewerblichen Betreibern einer Mühle in Bargeld zu entrichtende Abgabe (Wasserzins). Bäche galten als Staatseigentum, und die Nutzung des Wassers durch Betriebe war... weiterlesen zum Thema Mühl(en)geld
Siehe Ausrichtung.
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Quelle: Prof. Dr. Merk