Zentralverwahrer

Zentralverwahrer (central securities depository, CSD)

Gemäss § 1 DepotG Einrichtung für die Verwahrung von Wertpapieren, die es ermöglicht, Wertpapiertransaktionen stückelos, d.h. durch reine Buchungen, abzuwickeln. - Effektive Wertpapiere können durch die Wertpapierverwahrstelle sicher gelagert werden oder sind dematerialisiert (d.h., sie existieren nur in elektronischer Form). Neben der Verwahrung kann eine Wertpapierverwahrstelle auch Abstimmungs-, Verrechnungs- und Zahlungsabwicklungsaufgaben wahrnehmen. ­
Siehe Dematerialisierung, Depot, Depotgesetz, Wertpapier-Nebendienstleistungen, Verwahrstelle, Zwischenverwahrung.
Vgl. Monatbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2004, S.36 f. (IOSCO-Empfehlungen).

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