Zinsinformationsverordnung
Zinsinformationsverordnung
Die Zinsinformationsverordnung (ZIV) setzt die EU-Zinsrichtlinie in deutsches Recht um.
Gemäß ZIV sind Banken in Deutschland verpflichtet, Kontrollmitteilungen für bestimmte Zinseinkünfte an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu erteilen. Die Meldung erfolgt jährlich und betrifft alle Bankkunden mit Wohnsitz im EU-Ausland. Gemeldet werden Zinsen und Erlöse beim Verkauf bestimmter festverzinslicher Wertpapiere.
Das BZSt leitet die Meldungen an die Finanzbehörden der anderen europäischen Staaten weiter.
Die ZIV ist am 26. Januar 2004 veröffentlicht worden (BGBI. I S. 128). Meldungen werden erstmals im Mai 2006 für die Zeit vom 1. Juli 2005 bis 31. Dezember 2005 erstellt.
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