Zinsswap

Zinsswap (interest swap)

Vertrag, bei welchem zwei Parteien den Austausch regelmässiger Zinszahlungen für einen im voraus festgelegten Zeitraum vereinbaren. In der Regel beziehen sich die Verträge auf den Tausch von festem (langfristigen) Zinssatz für einen Kapitalbetrag gegen variablem (kurzfristigen) Zinssatz für denselben Nominalwert und werden ausserbörslich gehandelt. - In Deutschland darf die mit der Verwaltung der Bundesschuld betraute Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur derzeit jährlich Zinsswap im Umfang von 80 Mrd Euro einsetzen; hauptsächlich mit dem Ziel, die durchschnittliche Restlaufzeit ausstehender Bundesanleihen zu verkürzen. Dies bedeutet praktisch eine Verschiebung der Staatsschuld hin zu kurzfristigen Titeln, was die Gefahr eines Widerstreits zwischen geldpolitischen und fiskalpolitischen Interessen in sich birgt. ­
Siehe Contingent Swap, Laufzeitprämie, Staatsschuld, Verschuldungsquote, öffentliche, Währungs-Swap, Zinsswap. ­
Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2000, S.49, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2006, S.56 f., Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2006, S.43 (bündige Darstellung).

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