Zinsuntergrenze

Zinsuntergrenze (minimum interest rate)

Praktisch kann der Marktzinssatz nicht unter 2 Prozent sinken; denn dies wäre (im Euroraum angesichts der von der EZB geduldeten Preissteigerungsrate von mittelfristig 2 Prozent) ein Nullzins. Bei einem negativen Zins würde aber niemand mehr Geld verleihen wollen. Denn der Gläubiger müsste den Schuldner dafür bezahlen, dass dieser ein Darlehen aufnimmt.
Siehe Niedrigzinspolitik, Nullzinsen.

7 mal gesucht, 1799 mal gelesen