Zulassung
Zulassung (admission)
Aufsichtsrechtlich definiert als ein Hoheitsakt, gleich welcher Form, welcher die Befugnis verleiht, die Tätigkeit eines Finanzdienstleisters auszuüben.
Siehe Erlaubnis.
40 mal gesucht, 1771 mal gelesen

Aufsichtsrechtlich definiert als ein Hoheitsakt, gleich welcher Form, welcher die Befugnis verleiht, die Tätigkeit eines Finanzdienstleisters auszuüben.
Siehe Erlaubnis.
40 mal gesucht, 1771 mal gelesen